Von der Planung über Fertigung und Montage, wir sind Ihr Partner in Sachen
Innenarchitektur, Tischlermeister, Raumgestaltung, Restaurationen, Möbel und Einrichtung!

Jagerberg 91
A-8091 Jagerberg, Südoststeiermark
Österreich

Unsere Regeln für eine faire Zusammenarbeit:

1. Allgemeines:

Um Missverständnissen vorzubeugen, die im Verlauf eines Auftrages entstehen könnten, möchten wir unsere Kunden auf unsere Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen hinweisen, die mit Unterfertigung des Auftrages als vereinbart gelten

Wenn aufgrund der hier dargestellten Lieferbedingungen ein Vertrag abgeschlossen wird, so gelten diese Lieferbedingungen auf für alle weiteren Abschlüsse, selbst dann, wenn sie im einzelnen Fall nicht besonders vereinbart sind. Nimmt unser Kunde diese Bedingungen widerspruchlos entgegen, so bedeutet dies, dass er sie anerkennt. Dies gilt auch dann, wenn wir Bestellungen erhalten, auf denen anderes festgelegt ist.

2. Angebot:

Ein Vertragsabschluss kommt mit uns erst aufgrund unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande. Zur Erhaltung des Preises und der Lieferzeit sind wir daher erst nach erfolgter schriftlicher Auftragsbestätigung verpflichtet, nicht aber aufgrund unseres Angebotes.

3. Eigentumsvorbehalt:

Alle von uns gelieferten Waren bleiben solange unser Eigentum, bis wir alle Zahlungen einschließlich eines Kontokorrentsaldos bezahlt erhalten haben. 

Sollte einem unserer Kunden bekannt werden, dass er die gekaufte Ware wahrscheinlich nicht vereinbarungsgemäß bezahlen kann, so ist er verpflichtet, uns diesen Umstand sofort mitzuteilen. Die Annahme einer Lieferung gilt als Bestätigung für die Zahlungsfähigkeit nach den vereinbarten Zahlungsbedingungen. Solange die Ware noch als unser Eigentum gilt, darf die ohne unsere Zustimmung weder verkauft oder verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet oder unentgeltlich weitergegeben werden. Auch Pfändungen der Ware und die Geltendmachung von Rechten Dritter an der Ware müssen uns sofort mitgeteilt werden. Andernfalls werden sämtliche Forderungen an unseren Kunden sofort fällig. 

Für den Fall der (vertragswidrigen) Veräußerung der Vorbehaltsware durch den Kunden erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt auch auf die hieraus resultierenden Forderungen des Kunden gegen seinen Abnehmer (Veräußerungserlös udgl.)Diese Forderungen gelten daher sofort nach Ihrer Entscheidung bis zur Höhe der uns aus dem Vorbehaltsverkauf zustehenden Forderungen als unwiderruflich an Informationen zur Durchsetzung des verlängerten Eigentumsvorbehaltes zu erteilen.

4. Lieferfristen und –termine:

Wir sind bemüht, die Lieferfristen und –termine einzuhalten. Wir sind aber nicht davor gefeit, dass durch Umstände wie Betriebsstörungen, Einflüsse von höherer Gewalt oder andere nicht unserem Einfluss unterliegende Umstände, insbesondere durch Lieferverzug unserer Lieferanten Lieferverzögerungen eintreten. In all diesen Fällen sind wir berechtigt, eine angemessene Verlängerung der vereinbarten Lieferzeiten bzw. Verschiebung der Liefertermine in Anspruch zu nehmen. Im Fall des Eintrittes derartiger Umstände sind wir aber auch berechtigt, anstelle der Inanspruchnahme einer Fristverlängerung bzw. Terminverschiebung vom vereinbarten Vertrag zurückzutreten, wobei wir von diesem Recht nur bei längeren Behinderungen Gebrauch machen werden. Bei nachgewiesener Lieferunmöglichkeit können auch unsere Kunden vom Vertrag zurücktreten.

Sollte der Lieferverzug auf Umstände zurückzuführen sein, die außerhalb unseres Einflussbereiches liegen, so können wir für allfällige damit einhergehende Schäden leider keinen Schadenersatz leisten. Dasselbe gilt für den Fall, dass uns an der Verzögerung kein grobes Verschulden trifft. 

Wir sind berechtigt, auch Teillieferungen durchzuführen. Dabei gilt jede Teillieferung als ein gesondertes Geschäft ohne Einfluss auf den noch ausstehenden Teil des Auftrages und werden die Teillieferungen verrechnungstechnisch wie Vollieferungen behandelt.

5. Mängelrüge

Trotz aller Sorgfalt kann es manchmal vorkommen, dass gelieferte Waren Mängel aufweisen. Diese können selbstverständlich beanstandet werden. Wir können allerdings nur schriftliche Mangelrügen innerhalb von 5 Tagen nach Empfang der Ware berücksichtigen. Von solchen Beanstandungen ausgenommen sind kleine Abweichungen in den Dimensionen, Ausführungen, Strukturen und Farbtönungen.

Im übrigen leisten wir nach den gesetzlichen Bestimmungen Gewähr für die Mangelfreiheit unserer Waren. Wir haben das Recht, uns von der Pflicht zur Gewährung einer angemessenen Preisminderung dadurch zu befreien, dass wir innerhalb angemessener Frist in einer für den Kunden zumutbaren Weise eine Verbesserung bewirken, oder das Fehlende nachtragen. Falls wir nach von unseren Kunden stammenden Mustern, Zeichnungen, Plänen oder gemeinsam mit dem Kunden erarbeiteten Plänen Waren anfertigen, leisten wir keinerlei Gewähr für die Richtigkeit der Angaben bzw. die Praktikabilität und/oder den ästhetischen Gesamteindruck der gelieferten Waren.

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6. Haftung:

Wir sind nur zum Schadenersatz verpflichtet, soweit uns ein grobes Verschulden oder Vorsatz trifft.

7. Produkthaftung:

Wir haften selbstverständlich für Sachschäden, die durch uns selbst schuldhaft verursacht werden. Die Haftung für Schäden, die durch ein anderes Unternehmen verursacht werden, können wir aber nicht übernehmen. Dies gilt auch für Schäden, die durch Hersteller, dessen Lieferanten oder Importeur verursacht wurden.

8. Zahlung:

Teillieferungen müssen wir sofort verrechnen. Mangels abweichender Vereinbarung sind alle unserer Rechnungen wie folgt zur Zahlung fällig:

  • 40% Anzahlung nach Auftragserteilung
  • 30% Anzahlung bei Anlieferung oder Montagebeginn
  • 30% Restzahlung 10 Tage nach Fertigstellung netto
  • Teilrechnungen nach Bauabschnitt

Eingehende Zahlungen werden grundsätzlich nach der Bestimmung des § 1416 ABGB angerechnet. Sollten jedoch Forderungen bestehen, bei denen ein Eigentumsvorbehalt an der gelieferten Ware eingeräumt ist, während gleichzeitig für andere Forderungen kein Eigentumsvorbehalt (mehr) existiert, so erfolgt die Anrechnung der einlangenden Zahlung(en) zunächst auf jene Forderung(en), die nicht durch einen Eigentumsvorbehalt „gesichert“ ist (sind). 

Weil auch uns von anderen Herstellern Zahlungsfristen gesetzt sind, müssen wir unseren Kunden für verspätete Zahlungen Verzugszinsen in der Höhe von Prozentpunkten über den von uns bezahlten Kreditzinsen, mindestens jedoch in der Höhe von 12% p.a. berechnen. Diese Zinsen stellen wir dem Kunden ab der Rechnungsfälligkeit in Rechnung. Dazu bedarf es keiner schriftlichen Mahnung. Ferner sind wir im Falle des Zahlungsverzuges berechtigt, den Ersatz der anerlaufenen Mahn- und Inkassospesen zu begehren.

Wir sind um ein persönliches Verhältnis zu unseren Kunden und damit auch um gegenseitiges Vertrauen bemüht. Trotzdem kann es vorkommen, dass wir an der Kreditwürdigkeit eines Kunden zweifeln müssen oder uns solche Umstände erst nach Vertragsabschluss bekannt werden. In einem solchen Fall müssen wir die sofortige Zahlung in bar verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.

9. Erfüllungsort:

Für Lieferung und Zahlung ist als Erfüllungsort 8091 Jagerberg vereinbart. Sollten sich wider Erwarten Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag ergeben, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag, dessen Aufhebung oder Nichtkeit das sachlich zuständige Gericht in Graz.

10. Anzuwendendes Recht:

Auf all unsere Verträge und Rechtsgeschäfte ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden. Wir sind bestrebt, unsere Kunden nach bestem Wissen und nach den Prinzipien der Handwerkstradition mit unserer Arbeit zufriedenzustellen. Doch wo Menschen arbeiten, können auch Fehler gemacht werden. In einem solchen Fall sind wir bemüht, rasch wieder Ordnung herzustellen und bitten unsere Kunden um Nachsicht.